Qualifikationen in der Endodontie

Qualifikationen in der Endodontie

Die rasante Entwicklung in vielen Bereichen der Medizin führt zu einer immer stärker werdenden Fokussierung von Ärzten auf einzelne Teilbereiche der Medizin, um hier überhaupt Schritt halten zu können. Das Fortbildungsengagement und die Konzentration eines Arztes auf ein oder mehrere Teilgebiete kann dabei in stark unterschiedlicher Ausprägung erfolgen und ist häufig von außen nur schwer zu beurteilen.

Begriffe wie Spezialisierung oder Spezialist werden hierbei oftmals inflationär gebraucht. Hat zum Beispiel innerhalb einer Praxis mit mehreren Zahnärzten ein Kollege einige Fortbildungskurse in einem Teilgebiet (z. B. Endodontie) absolviert, ist jedoch darüber hinaus auch in weiteren Teilgebieten tätig (z. B. Chirurgie, Zahnersatz, Parodontologie, …) wird er innerhalb dieser Praxis fälschlicherweise oft als Spezialist im entsprechenden Teilgebiet bezeichnet. Häufig wird auch der Begriff Endodontologe falsch verwendet, denn hiermit wird eigentlich ein Zahnarzt bezeichnet der nichts anderes macht als Endodontologie.

Für Patienten ist es daher meist schwierig, sich über die Qualifikation eines Zahnarztes zu informieren. Aber auch für Zahnärzte wird die Fortbildungslandschaft zunehmend unübersichtlicher. So werden auf dem Fortbildungsmarkt zum Teil Kurse bis hin zu Masterstudiengängen angeboten, die dem Absolventen verschiedene Zusatzbezeichnungen versprechen. Solche Zusatzbezeichnungen sind manchmal sowohl inhaltlich, wie auch evtl. rechtlich fragwürdig. Erfahren Sie im folgenden, welche Qualifikationen ein Zahnarzt ausweisen darf und welche Anforderungen daran geknüpft sind:

QUALIFIKATIONSBEZEICHNUNGEN BEI ZAHNÄRZTEN

In Deutschland hat der Zahnarzt 3 Möglichkeiten seine Qualifikation auszuweisen:

Tätigkeitsschwerpunkt (geringste Qualifikationsanforderung): In einer eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung können Zahnärzte bis zu 3 Tätigkeitsschwerpunkte angeben. Dies erfolgt durch Mitteilung an die zuständige Zannärztekammer, in der Regel (je nach Zahnärztekammer) ohne besonderen Nachweis.

Fachzahnarzt (deutlich höhere Qualifikationsanforderung): In der Weiterbildungsordnung definierte 3-jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (Kieferorthopäde) oder Oralchirurgie (Oralchirurg). Einen Fachzahnarzt für Endodontologie (Endodontologe) sieht die Weiterbildungsordnung in Deutschland derzeit nicht vor.

Spezialist (höchste Qualifikationsanforderung): Die Anforderungen an die Bezeichnung eines Arztes/Zahnarztes oder Rechtsanwalts als SPEZIALIST ist durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Oberlandesgerichte geregelt worden. Es entsteht jedoch der Eindruck, das diese Bezeichnung häufiger verwendet wird, als die Anforderungen erfüllt werden. In einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wird dazu ausgeführt: „… , dass der betreffende Zahnarzt nicht nur über herausragende theoretische Kenntnisse, sondern auch über langjährige praktische Erfahrungen verfügt. Ferner wird erwartet, dass der betreffende Zahnarzt sich ausschließlich oder zumindest nahezu ausschließlich mit seinem Spezialgebiet beschäftigt und Materien außerhalb des Spezialgebietes nicht bearbeitet.“ In seinem Urteil vom 20. 3. 2007 (AZ: 3 U 2675/06) hatte zuvor das OLG Nürnberg hierzu entsprechende amtliche Leitsätze festgelegt.

Eine Möglichkeit die fachliche Qualifikation zu belegen, ist die Prüfung bei einer anerkannten wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Die anerkannte wissenschaftliche Fachgesellschaft für den Bereich Endodontie hierzulande ist die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET). Sie repräsentiert den Bereich Endodontologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und damit in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Die DGET ist darüber hinaus der deutsche Repräsentant der Endodontie in der Europäischen Dachgesellschaft der European Society of Endodontology (ESE) und der International Federation of Endodontic Associatons (IFEA).

Zusätzlich ist für das Führen des Titels „Spezialist“ eine langjährige Erfahrung und nahezu ausschließliche Tätigkeit im entsprechenden Bereich zu belegen.

 

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